Datenschutzerklärung für die DANA-App
Stand: 25. September 2026 · Gilt für: DANA Rettungsdienst (iOS, Android und die Web-Anwendung)
1. Wer für die Verarbeitung verantwortlich ist
Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Träger der Schule, an der Sie ausgebildet werden oder unterrichten — nicht die Betreiberin dieser Seite. Welche Schule das ist, sehen Sie in der App unter „Profil“.
| Schule | Verantwortlicher Träger | Datenschutzbeauftragte/r |
|---|---|---|
| ASB-Rettungsdienstschule Franz Anton Mai, Edisonstraße 8, 68309 Mannheim, Telefon +49 621 7280-240 | Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Bockelstraße 146, 70619 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand (Landesvorsitzende: Sabine Wölfle), Amtsgericht Stuttgart VR 2748, Telefon 0711 44013-0, info@asb-bw.de | Stefan Becker, BNT-GmbH, Telefon 07262 9240094, asb@bntgmbh.de |
An Ihren Träger richten Sie alle Anliegen zum Datenschutz; er entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
Betreiberin dieser Seite und technische Bereitstellung
8devs GmbH, Weinbrennerstraße 27, 67551 Worms, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Deichelmann, Amtsgericht Mainz HRB 49619, Telefon 06247 3629870, info@aiddevs.com, entwickelt und betreibt DANA im Auftrag der Schulen und ist Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO. Sie ist zugleich Herausgeberin der App in den App-Stores und veröffentlicht diese Erklärung unter einer festen Adresse, damit die Stores auf einen dauerhaften Link zeigen können und dieser auch dann trägt, wenn eine Schule dazukommt.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist die 8devs GmbH nicht. Sie verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Schule und trifft keine eigene Entscheidung darüber.
2. Wofür DANA da ist
DANA ist der digitale Ausbildungsnachweis für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter. Die App ersetzt den papiernen Nachweis: Auszubildende dokumentieren Einsätze, Praxisanleitungen und Ausbildungsabschnitte, Praxisanleitende und Lehrkräfte bestätigen diese Einträge mit ihrem Handzeichen, die Schule behält den Ausbildungsstand im Blick.
Die App ist nicht öffentlich nutzbar. Ein Zugang entsteht nur, wenn die Schule ihn anlegt; eine Selbstregistrierung gibt es nicht.
3. Welche Daten verarbeitet werden, wozu und auf welcher Grundlage
| Daten | Wozu | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Stammdaten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Rolle, Klasse, zugeordnete Schule, Rettungsdienst und Lehrrettungswache | Zugang zur Anwendung, Zuordnung von Nachweisen, Kommunikation | Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO i.V.m. § 17 BBiG und der NotSan-APrV; für Beschäftigte § 26 BDSG |
| Profildaten der Auszubildenden: Anrede, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort, Anschrift | Ausstellung von Bescheinigungen, die diese Angaben tragen müssen | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. NotSan-APrV |
| Ausbildungsinhalte: Einsatzdokumentationen und -berichte, Tageseinsatzdokumentationen, Ausbildungsnachweise, Kompetenz- und Maßnahmennachweise, Praxisanleitungen, Zwischengespräche, Block- und Klinikbescheinigungen, geleistete Stunden, Beurteilungen und Freitexte | Führung und Prüfung des Ausbildungsnachweises, Zulassung zur Prüfung | Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO i.V.m. § 17 BBiG, NotSan-APrV |
| Handzeichen (Unterschriftenbild) der bestätigenden Personen | Nachweis, wer einen Eintrag bestätigt hat | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; das Handzeichen ist der gesetzlich geforderte Nachweis |
| Hochgeladene Dokumente: Bescheinigungen, Berichte, Profilbild — als PDF, Bild oder Word-Datei | Ablage und Vorlage der Nachweise | Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO |
| Zugangsdaten: Passwort (nur als nicht rückrechenbarer Hash), Sitzungs-Token (ebenfalls gehasht), auf Wunsch ein Schlüssel für die Zwei-Faktor-Anmeldung | Anmeldung und Absicherung des Zugangs | Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO; Art. 32 DSGVO |
| Protokolle: sicherheitsrelevante Ereignisse (z. B. Anmeldung, Rollenänderung, Passwortwechsel) und ein Aktivitätsverlauf über Änderungen an Nachweisen | Nachvollziehbarkeit, Aufdeckung von Missbrauch, Integrität der Nachweise | Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO; Art. 32 DSGVO |
| Fehlermeldungen, wenn Sie eine absenden: Ihre Beschreibung, Kontakt-E-Mail, App-Version, Plattform, Gerätebezeichnung, aufgerufener Bereich der App und bis zu fünf Bildschirmfotos, die Sie selbst auswählen | Bearbeitung Ihrer Meldung | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einer lauffähigen Anwendung |
| Daten externer Bestätigender (Name, Funktion, Wache, E-Mail), die kein eigenes Konto haben und per Link unterschreiben | Bestätigung einzelner Einträge | Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO |
Die Angaben stammen von Ihnen selbst, von Ihrer Schule und von den Personen, die Ihre Nachweise bestätigen.
4. Was die App auf Ihrem Gerät speichert
- Anmelde-Token im verschlüsselten Speicher des Betriebssystems (Keychain unter iOS, verschlüsselte Ablage unter Android).
- Einstellungen und Anzeige-Zustände, etwa die zuletzt gewählte Ansicht.
- Im Browser zusätzlich die üblichen technisch notwendigen Speicher des Web-Browsers. Cookies zu Werbe- oder Analysezwecken setzt DANA nicht.
Beim Abmelden werden diese Daten vom Gerät entfernt.
5. Was DANA nicht tut
- Keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste. Die App enthält keine Bausteine von Analyse- oder Werbeanbietern; es gibt keine Werbe-ID, kein Nutzungsprofil, keine Weitergabe zu Werbezwecken.
- Keine Schriften aus dem Netz. Die verwendeten Schriften liegen in der App selbst. Beim Start wird dafür kein Server Dritter kontaktiert.
- Keine Standortdaten, kein Zugriff auf Kontakte, Kalender oder Mikrofon. Die App fordert diese Berechtigungen nicht an.
- Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Ob die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt sind, zeigt DANA nur an; die Entscheidung trifft die Schule.
6. Wer die Daten zu sehen bekommt
Innerhalb der Schule sehen nur die Personen Daten, die sie für ihre Rolle brauchen: Auszubildende ihre eigenen Nachweise, Praxisanleitende die Einträge der ihnen zugewiesenen Auszubildenden, Lehrkräfte und Schulleitung die ihrer Klassen bzw. Schule. Daten anderer Schulen sind nicht einsehbar.
Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO:
- 8devs GmbH, Weinbrennerstraße 27, 67551 Worms — Betrieb, Wartung und Support der Anwendung sowie Versand der System-E-Mails über den eigenen Mailserver
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen — Betrieb der Server. Die Rechenzentren liegen innerhalb der Europäischen Union.
Support-System. Senden Sie eine Fehlermeldung, wird diese an das Support-System der 8devs GmbH weitergeleitet, damit sie dort bearbeitet werden kann. Die von Ihnen angehängten Bildschirmfotos werden dabei durchgereicht und in DANA selbst nicht gespeichert; im Support-System werden sie nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Die Löschung in DANA beendet den Vorgang im Support-System nicht — dort gelten eigene Fristen. Wollen Sie auch diesen Vorgang gelöscht haben, genügt eine Nachricht an support@aiddevs.com.
App-Stores. Laden Sie die App aus dem App Store oder von Google Play, verarbeiten Apple bzw. Google dabei eigene Daten (etwa Ihre Konto-Kennung und den Zeitpunkt des Downloads). Darauf haben wir keinen Einfluss; es gelten die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter.
Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU und des EWR findet durch DANA nicht statt.
7. Wie lange die Daten gespeichert bleiben
- Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen bleiben zehn Jahre nach Ende der Ausbildung gespeichert. Das folgt den Aufbewahrungspflichten aus § 17 BBiG und der NotSan-APrV.
- Zugangsdaten werden gelöscht, wenn das Konto aufgelöst wird.
- Fehlermeldungen werden 90 Tage nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht, spätestens jedoch zwölf Monate nach Eingang — auch dann, wenn sie nie abgeschlossen wurden.
- Sicherungskopien werden gestaffelt aufbewahrt und laufen spätestens nach zwölf Monaten aus. Wird ein Datensatz gelöscht, kann er bis zum Ablauf dieser Frist noch in einer Sicherung enthalten sein; er wird dort nicht weiterverwendet.
8. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO).
Zwei Einschränkungen sind dabei ehrlicherweise zu nennen:
- Solange die gesetzliche Aufbewahrungsfrist läuft, steht einer Löschung von Ausbildungsnachweisen Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO entgegen. Wir können sie dann nicht löschen, sondern nur ihre Nutzung einschränken.
- Ein bereits mit Handzeichen bestätigter Nachweis kann nicht nachträglich verändert werden, ohne seinen Zweck zu verlieren. Korrekturen laufen über einen neuen, nachvollziehbaren Eintrag.
Wenden Sie sich mit Ihren Rechten an Ihre Schule oder unmittelbar an die in Abschnitt 1 genannte datenschutzbeauftragte Stelle Ihres Trägers.
Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist die Behörde am Sitz Ihres Trägers — für die ASB-Rettungsdienstschule Franz Anton Mai ist das der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.
9. Konto und Daten löschen lassen
Ein Zugang zu DANA entsteht nur über Ihre Schule; anlegen können Sie ihn deshalb nicht selbst. Die Löschung beantragen können Sie jederzeit:
- In der App: Profil → „Konto löschen lassen“. Nach Ihrer Bestätigung informiert DANA Ihre Schule bzw. die Stelle, die Ihr Konto verwaltet, und schickt Ihnen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bis zur Löschung können Sie sich weiter anmelden und den Antrag im Profil zurücknehmen.
- Ohne App: über die Schulleitung oder per E-Mail an support@aiddevs.com.
Wir sperren den Zugang dann und löschen alle Daten, die nicht der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Was aufbewahrt werden muss, wird gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
10. Müssen Sie die Daten bereitstellen?
Die Angaben, die der Ausbildungsnachweis verlangt, sind gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie lässt sich die Ausbildung nicht nachweisen und die Zulassung zur Prüfung nicht belegen. Freiwillig sind allein die Angaben in einer Fehlermeldung — die können Sie jederzeit unterlassen.
11. Änderungen dieser Erklärung
Ändert sich die Anwendung in einer Weise, die die Verarbeitung berührt, wird diese Erklärung angepasst. Maßgeblich ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung; das Datum steht oben.