(Arbeits-)unfall im Homeoffice

Veröffentlicht von Marco Odenwälder am

Ein Mann liegt bewusstlos auf dem Boden. Hierbei kann es sich auch um ein Arbeitsunfall im Homeoffice handeln.

Arbeitsunfall im Homeoffice

Wann ist ein Unfall bei der Heimarbeit ein Arbeitsunfall und damit von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt?

Ein Mann liegt bewusstlos auf dem Boden. Hierbei kann es sich auch um ein Arbeitsunfall im Homeoffice handeln.

Für viele Unternehmen und deren Mitarbeiter ist das Homeoffice bereits seit Jahren gängige Praxis. Anderen wurde das Arbeiten von zu Hause aus, durch die Corona Pandemie, geradezu aufgedrängt. Damit werden Fragen aufgeworfen, die sich vorher möglicherweise nie gestellt haben. Dazu gehört: Ist ein Unfall im Eigenheim ein Arbeitsunfall, wenn man sich im Homeoffice befindet?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten – es kommt wie so oft darauf an. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Unfall in Folge einer versicherten Tätigkeit ein Arbeitsunfall ist und damit durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgedeckt ist. Ausschlaggebend ist dabei nicht wo, sondern vielmehr bei welcher Tätigkeit sich der Unfall ereignet. Damit die BG einspringt, muss ein enger Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Unfallhergang gegeben sein. Einige Beispiele helfen dabei diese Aussagen ein wenig zu konkretisieren:

Ein Beispiel für ein Arbeitsunfall im Homeoffice ist folgendes Szenario:

Ein Mitarbeiter muss in den (eigenen) Keller gehen, um die Internetverbindung zu prüfen. Ein Internetzugang ist für seine Tätigkeit unerlässlich. Auf der Kellertreppe stürzt er und erleidet eine Kopfverletzung.

Ein Beispiel für ein Unfall im Homeoffice, welcher nicht als Arbeitsunfall gewertet wird ist folgendes Szenario:

Ein Mitarbeiter hat ein Paket für private Zwecke bestellt. Auf dem Weg dem Paketboten zu öffnen kommt es zum Sturz und Verletzung. Da es sich hierbei um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit handelt, liegt kein Arbeitsunfall vor.

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass sowohl der Gang zur Toilette, als auch zum Kühlschrank als „eigenwirtschaftlich“ erachtet wird und damit nicht versichert ist.

In den meisten Fällen wird man also um eine Einzelfallentscheidung nicht herumkommen, bei der argumentiert werden muss, warum der Unfall in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

Was gibt es bei Arbeitsunfällen im Homeoffice zu beachten?

In Sachen Dokumentationspflicht spielt es keine Rolle wo der Unfall passiert ist, der Unfall muss definitiv festgehalten werden. Da wahrscheinlich nicht jeder ein Verbandbuch zu Hause herumliegen hat bietet sich zur Dokumentation unsere Verbandbuch App an.