Arbeitsunfall melden

Veröffentlicht von Marco Odenwälder am

Unfallmeldungen

Unter gewissen Voraussetzungen muss man dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) einen Arbeitsunfall melden. Wann das der Fall ist und was es dabei zu beachten gibt, ist in folgendem Artikel erläutert. 

Wem muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Verletzt sich ein Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit, kommt für die Behandlungskosten nicht die eigene Krankenkasse auf, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Träger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Alle Unternehmen, die Angestellte beschäftigen, sind Mitglied in einer Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft ist abhängig von Branchenzugehörigkeit.

Dementsprechend muss der Unfall nicht der Krankenkasse, sondern der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Unter welchen Voraussetzungen muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Das siebte Sozialgesetzbuch schreibt in §193 vor, dass Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben, der Berufsgenossenschaft angezeigt werden müssen. Wichtig dabei ist, dass der Unfalltag nicht mit einberechnet wird. Geschieht der Unfall also am 1. August und ist der Arbeitnehmer am 5. August noch immer arbeitsunfähig, so muss der Unfall gemeldet werden. Dies ist auch unabhängig von Sonn- und Feiertagen der Fall, gezählt werden Kalendertage, nicht Arbeitstage.

Wer muss alles informiert werden?

Liegt ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vor, muss die Unfallmeldung vom Betriebsrat unterschrieben werden. Des weiteren muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt informiert werden.

Wie kann ein Unfall angezeigt werden?

Die Berufsgenossenschaften stellen Formulare zur Verfügung, die ausgefüllt und verschickt werden können.

Über die 8devs Software kann dies auch elektronisch erfolgen. Außerdem können die Unfalldaten ausgewertet werden und somit Präventivmaßnahmen beschlossen werden. 

Wie kann das elektronische Verbandbuch in diesem Prozess unterstützen?

Die Verbandbuch App kann insbesondere die internen Meldewege deutlich verkürzen. Bevor ein Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, müssen erst Vorgesetzte und Arbeitsschützer informiert werden. Dies passiert über die Anwendung voll automatisch und in Echtzeit. Wird ein neuer Eintrag in der App angelegt, bekommen alle Personen in deren Zuständigkeitsgebiet das Ereignis fällt sowohl eine Push-Benachrichtigung als auch eine E-Mail. Arbeitsunfälle melden war somit nie einfacher.

Weitere Informationen finden Sie auf unter: Verbandbuch.app