Ist das Verbandbuch datenschutzkonform?

Veröffentlicht von Marco Odenwälder am

Verbandbuch und Datenschutz

Das Verbandbuch in Papierform ist nach wie vor häufig in Verwendung. Doch was gibt es in Sachen Datenschutz dabei zu beachten? 

Darf der Arbeitgeber Unfalldaten verarbeiten?

Neben dem Namen der verunfallten Person finden sich im Verbandbuch noch weitere datenschutzrelevante Einträge. Dazu gehört insbesondere die Art der Verletzung, die der oder die Betroffene erlitten hat. Hierbei handelt es sich um besondere personenbezogene Daten, die nur aus triftigem Grund erhoben werden dürfen. Dieser liegt allerdings vor, denn die Berufsgenossenschaften verpflichten Unternehmen dazu, jede Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren und für mindestens 5 Jahre aufzubewahren.  

Ist das Verbandbuch datenschutzkonform nach DSGVO?

Mit greifen der DSGVO hat der Datenschutz noch einmal einen höheren Stellenwert bekommen. Verbandbücher, die für jeden zugänglich am oder im Erste-Hilfe Kasten liegen, sind danach nicht mehr zulässig.

Welche Lösungen gibt es?

Soll das herkömmliche Verbandbuch weiterhin verwendet werden, muss es verschlossen gelagert werden und darf nur den Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die zwingend Zugriff darauf brauchen. Eine andere Möglichkeit ist ein Meldeblock dessen Seiten einzeln herausgerissen werden können. Allerdings gilt auch hier, dass die ausgefüllten Seiten zugriffssicher verwahrt werden müssen.

Wir, bei 8devs, sind der Meinung, dass beides umständlich und nicht mehr zeitgemäß ist. Daher haben wir eine Verbandbuch App entwickelt, mit der sich alles digital dokumentieren lässt. Die Einträge werden auf DSGVO konformen Servern in Deutschland gespeichert und können nur von Mitarbeitern mit Admin-Rechten aufgerufen werden.

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oder kostenlos im Web testen

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